So profitieren EinwohnerInnen und Gemeinde
Finanzielle Erträge
Diese finanziellen Erträge gibt es für EinwohnerInnen und Gemeinde:- Gewerbesteuer: 90% entfallen auf die Standortgemeinde, die restlichen 10% erhält die Gemeinde, in der sich die Betriebsstätte befindet.
- Abgabe nach § 6 EEG: bis zu 0,2 ct / kWh möglich (EEG 2023)
- LandeigentümerInnen: Pachtzahlungen auch für Ausgleichsflächen
- BürgerInnen: Finanzielle Beteiligungen über Bürgerenergiegenossenschaften, Sparbriefe oder Nachrangdarlehen möglich.
Gewerbesteuer
Weitere Einnahmen erhält die Kommune in Form der Gewerbesteuer während der Betriebsdauer der Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA). Die Gewerbesteueraufteilung für Solarparks sieht vor, dass 90 Prozent der Gewerbesteuer auf die Standortgemeinde entfallen. Die restlichen 10 Prozent erhält die Gemeinde, in der sich die Betriebsstätte befindet.
Abgabe nach § 6 EEG
Seit dem 24.06.2021 sind nach dem EEG 2021 Abgaben an Kommunen für die Photovoltaik möglich. Derzeit sind Zahlungen von bis zu 0,2 Cent pro erzeugte Kilowattstunde an die Standortkommune zulässig.
Bei einer Projektgröße von circa 7 MW entspräche dies Einnahmen von bis zu 16.000 Euro für die Gemeinde Oberrot pro Jahr.
Diese freiwillige finanzielle Abgabe kann nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens vertraglich festgelegt werden, eine Absichtserklärung zu der Zahlung ist vorher schon möglich. Die Abgabe kann über die gesamte Laufzeit des Solarparks konstant geleistet werden.
Ein besonderer Vorteil des EEG: Die Einnahmen werden beim kommunalen Finanzausgleich nicht berücksichtigt und bleiben daher auf jeden Fall in der Standortgemeinde der Photovoltaik-Freiflächenanlage.
LandeigentümerInnen
LandeigentümerInnen erhalten durch die Grundstückspacht ein regelmäßiges Zusatzeinkommen. Das gilt auch für die EigentümerInnen der Flächen, die für Zufahrtswege, Kabeltrassen oder ökologische Ausgleichsmaßnahmen benötigt werden.
Für LandeigentümerInnen fallen während der Betriebszeit keine Arbeiten auf der Fläche der Photovoltaikanlage an. Optional können LandeigentümerInnen die laufende Pflege der Grünflächen durch beispielsweise Beweidung übernehmen. Hierdurch entstehen zusätzliche Einnahmemöglichkeiten für LandeigentümerInnen.
Ein Bauprojekt stellt immer einen gewissen Eingriff in die Natur und die Landschaft dar. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dienen der Kompensation dieser Auswirkungen und finden – entweder direkt auf der Fläche des geplanten Solarparks statt oder auf einer geeigneten, nahegelegenen Fläche, deren EigentümerInnen für die Bereitstellung ein Entgelt erhält.
BürgerInnen
Wir streben bei jedem Projekt an, den BürgerInnen vor Ort die Möglichkeit zu eröffnen, durch eine Beteiligung auch finanziell zu profitieren.
Mögliche Formen sind Nachrangdarlehen, eine Zusammenarbeit mit Energiegenossenschaften oder auch die Beteiligung an einer Betreibergesellschaft. Diese Möglichkeiten werden auch für den Solarpark Kornberg in Oberrot geprüft und projektspezifisch angepasst.
Hierbei stimmen wir uns eng mit der Kommune ab, um das passende Modell für die PV-FFA Kornberg zu finden.